Gebäudekörper für Behörden-Plan

Im folgenden Artikel wird beschrieben, wozu ein Kollisionskörper benötigt wird und wer diesen anhand der Flächenwidmung (Bauklasse) und der max. bebaubaren Fläche eines Grundstücks (Bebauungsgrenze) erstellt. Mittels dieser Methode kann an einem Gebäudemodell geprüft werden, ob die behördlichen Vorgaben bezüglich der Baugrenzen eingehalten werden.

Suchbegriffe: Einreichung, Genehmigung, Genehmigungsplanung, Bruttogrundfläche, Maximale Ausdehnung, Bruttogeschoßfläche, Kubatur, Gebäudekubatur, Bruttorauminhalt

Kollisionskörper werden sowohl zur internen Prüfung verwendet (also bevor ein Modell eingereicht wird), als auch zur laufenden Prüfung bezüglich der Einhaltung der behördlichen Angaben.

Es werden zwei Kollisionskörper durch den Modellverantwortlichen erstellt. Einer orientiert sich entlang der Grundstücksgrenze, der andere bildet die Bebauungsgrenze ab.

Die Grundstückswidmung bzw. die Gebäudeklasse (max. Gebäudehöhe) ist bei der Behörde zu erfragen bzw. dem Flächenwidmungsplan zu entnehmen.

Um die Kollisionskörper erstellen zu können, ist es notwendig, dass sowohl Grundstückgrenze als auch Baugrenze bekannt sind.

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